Verwertung von Landesvermögen
Das Thüringer Landesamt für Finanzen ist zuständig für die Verwertung von Dienstfahrzeugen (außer Polizeifahrzeugen), beweglichen Gegenständen der Thüringer Landesbehörden sowie beweglichen Nachlassgegenständen aus dem Bereich der Fiskalerbschaften.
Die Verwertung der Dienstfahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der geltenden Kfz-Richtlinien, unter anderem über das Internetportal www.zoll-auktion.de. Einer Veräußerung geht jeweils die Begutachtung durch den kraftfahrzeugtechnischen Beamten des Freistaates Thüringen voraus. Dieser stellt fest, ob das Fahrzeug aussonderungsreif ist. Die Halterdienststelle meldet die aussonderungsreifen Fahrzeuge bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle ab und beantragt beim Thüringer Landesamt für Finanzen deren Verwertung.
Die erzielten Erlöse werden als Allgemeines Landesvermögen im Haushalt vereinnahmt.
Sonstige bewegliche Sachen (Mobiliar, Computertechnik etc.) der Thüringer Behörden werden, wenn noch ein Verkaufswert vorhanden ist, ebenfalls über das Versteigerungsportal www.zoll-auktion.de angeboten. Auch diese Erlöse werden als Allgemeines Landesvermögen im Haushalt vereinnahmt.
Arbeitsergebnisse 2024
In 2024 wurden 263.000 € aus der Veräußerung von 33 Dienstfahrzeugen und 34 Veräußerungen von beweglichen Sachen erzielt .
In 2024 wurden aus der Verwertung von 84 Positionen sonstiger Nachlassgegenstände und von 43 Fahrzeugen aus Fiskalerbschaften insgesamt 245.500 € erzielt.
Formulare
Informationen zum Datenschutz
Datenschutz-Information für den Bereich Verwertung finden Sie auf der Datenschutz-Seite des Thüringer Landesamtes für Finanzen.
Ansprechpartner
für die Verwertung:
Frau Fischer-Besch
Telefon: (0361) 57 3632 789
Susanne.Fischer@tlf.thueringen.de
Kraftfahrtechnischer Sachverständiger:
Herr Köllner
Telefon: (0361) 57 3632 762
Christian.Koellner@tlf.thueringen.de