Versorgungsbezüge
Das Thüringer Landesamt für Finanzen ist u. a. zuständig für die Festsetzung, Berechnung und Anordnung der Zahlung von Versorgungsbezügen der Beamten und Richter des Landes sowie deren Hinterbliebenen.
Amtsangemessene Alimentation - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 17. September 2025 (Az.: 2 BvL 20/17 u. a.) seine Anforderungen an eine verfassungsgemäße Alimentation neu definiert. Seitens des für das Besoldungsrecht zuständigen Referates des TFM wird derzeit die Thüringer Besoldung aufgrund der neuen verfassungsgerichtlichen Vorgaben geprüft.
Sollte für das Jahr 2025 die Alimentation nicht den neuen verfassungsgerichtlichen Vorgaben entsprechen, wird durch Regelungen im vom TFM vorzulegenden Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes 2026/2027 für alle Beamten und Richter eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet.
Sollte die Alimentation in den Jahren 2020 bis 2024 nicht den neuen verfassungsgerichtlichen Vorgaben entsprechen, werden im vom TFM vorzulegenden Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes 2026/2027 Nachzahlungsregelungen ausschließlich für Kläger und Widerspruchsführer, die ihren Anspruch zeitnah im jeweiligen Haushaltsjahr geltend gemacht haben, vorgesehen.
Aufgaben im Bereich Versorgung
- Festsetzung von Ruhegehalt
- Festsetzung von Hinterbliebenenversorgung
- Regelung der Versorgungsbezüge beim Zusammentreffen mit Einkommen und Renten
- Vorabentscheidung über ruhegehaltfähige Dienstzeiten für die aktiven Beamten/-innen
- Auskünfte über ruhegehaltfähige Dienstzeiten an die Rentenversicherungsträger
- Auskünfte an die Familiengerichte zum Versorgungsausgleich für aktive Beamte/-innen und Versorgungsempfänger/-innen
- Berechnung und Anforderung von Versorgungsanteilen nach den §§ 82 bis 84 ThürBeamtVG
- Durchführung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages
- Berechnung und Anforderung von Versorgungszuschlägen
Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Altersversorgungssystem und unterscheidet sich grundsätzlich von der beitragsgestützten gesetzlichen Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Versorgungsbezügen ist seit dem 1. Januar 2012 das Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind in § 11 ThürBeamtVG geregelt. Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte
- eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
- infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat (Dienstbeschädigung), dienstunfähig geworden ist.
Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage
- der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und
- der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
berechnet.
Weitere Informationen zur Beamtenversorgung finden Sie im Merkblatt "Informationen zur Beamtenversorgung".
Hier finden Sie den Pensionsrechner und Informationen zur Versorgungsauskunft
Merkblätter
Formulare
Versorgungsbezüge
Hinweise zum Datenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung. Im Thüringer Landesamt für Finanzen werden personenbezogene Daten zu verschiedenen Zwecken verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.