Bezüge für Landesbedienstete
Der Abteilung Bezüge obliegt als Bezügestelle des Freistaats Thüringen:
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für Landesbedienstete,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge von Bediensteten der Landesbetriebe,
- die Berechnung und Zahlbarmachung der Versorgungsbezüge für Ruhestandsbeamte des Landes sowie deren Hinterbliebene,
- die Berechnung und Zahlbarmachung des Altersgeldes für Altersgeldberechtigte des Landes sowie deren Hinterbliebene
- die Erteilung von Auskünften über Versorgungsanwartschaften an Familiengerichte,
- die Bearbeitung von Beihilfeanträgen,
- die Dienstunfallanerkennung.
Die Zuständigkeit des Thüringer Landesamtes für Finanzen ist in der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit für die Festsetzung, Berechnung und Anordnung der Zahlung der Bezüge von Bediensteten und Versorgungsempfängern geregelt.
Thüringer Zuständigkeitsverordnung Bezüge - ThürZustVBezüge -
vom 14.12.2009, mehrfach geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 740)
Aktuelle Angaben zur Arbeitsleistung
Derzeit betreut das Thüringer Landesamt für Finanzen - Abteilung Bezüge - 75.161 Zahlfälle, die sich wie folgt verteilen:
- 27.576 Tarifbeschäftigte,
- 30.886 Beamte,
- 16.699 Versorgungsempfänger
(Stand: 30. September 2024)
In der Beihilfestelle gingen im Jahr 2023 insgesamt 158.263 Beihilfeanträge (davon 57.859 Online-Anträge) ein. Es wurden 150.581 Beihilfebescheide erlassen.
Bankverbindung
Landeszentralbank
BLZ: 820 000 00
Konto: 820 015 20
BIC: MARKDEF1820
IBAN: DE85 8200 0000 0082 0015 20
Hinweise zur Entgeltbescheinigung
Umfassende Informationen zum Inhalt und Versand der Entgeltbescheinigung finden Sie hier:
Hinweise zum Datenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU Datenschutz-Grundverordnung. Im Thüringer Landesamt für Finanzen werden personenbezogene Daten zu verschiedenen Zwecken verarbeitet. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Datenschutz-Seite.