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Regelung offener Vermögensfragen

Die Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen gehört seit dem 01.01.2012 zur Thüringer Landesfinanzdirektion, nach deren Auflösung gehört sie seit dem 01.01.2019 zum Thüringer Landesamt für Finanzen. 

Sie ist zuständig für die Wiedergutmachung für die im Zeitraum von 1945 bis 1949 während der sowjetischen Besatzungszeit sowie im Zeitraum von 1949 bis 1989 durch staatliche Stellen der ehemaligen DDR vorgenommenen, diskriminierenden Enteignungen. Die Grundlagen hierfür bilden das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, das Entschädigungsgesetz, das Ausgleichsleistungsgesetz sowie das Gesetz zur Regelung in der Deutschen Demokratischen Republik nicht erfüllter Entschädigungsansprüche aus Enteignung.

Die Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen nimmt die Aufgaben des ehemaligen Thüringer Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen sowie des ehemaligen Staatlichen Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen wahr. 

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