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Online-Beihilfe

Hier finden Sie Informationen zur Beihilfe-Online. Derzeit ist es nur möglich, dass Sie den elektronischen Kurzantrag auf Beihilfe nutzen. Das Thüringer Landesamt für Finanzen arbeitet derzeit (Q3/2025) an der Erweiterung der Beihilfe-Online, um den sogenannten Langantrag und die Anlage-Pflege. Sobald die Erweiterung umgesetzt wurde, finden Sie dazu auf dieser Seite detallierte Informationen.


Voraussetzung ist das einmalige Anlegen eines Benutzerkontos.

über BundID


Wenn Sie ein Benutzerkonto besitzen, öffnen Sie das folgende Web-Formular für die Eingabe der persönlichen Daten und zum Hochladen entsprechender Belegdateien.

Bitte beachten Sie:

Bei Nutzung der BundID folgen Sie bis auf Weiteres dem Link zum Servicekonto und wählen dort die erste Anmeldemöglichkeit "Anmelden mit BundID".

Die Web-Formular-Anwendung ist für mobile Endgeräte (z.B. Smartphone, Tablet) nicht optimiert, sodass möglicherweise wichtige Informationen auf dem kleineren Bildschirm nicht angezeigt werden; z.B. die Zustellrückmeldung nach Antragsabsendung oder das Erreichen des Timeout.

Verwenden Sie bitte in den Dateinamen der hochzuladenden Belegdateien keine Umlaute (ä,ö,ü), kein "ß" und keinen Passwortschutz für die Dateien.

Online-Kurzantrag auf Beihilfe

FAQ zur Beihilfe-Online

  • Der elektronische Kurzantrag auf Beihilfe kann nur über die Internetseite der Beihilfestelle aufgerufen werden. Zuerst müssen Sie jedoch einmalig ein Benutzerkonto beim Service BundID anlegen.

    zu BundID

    Besteht bereits ein Benutzerkonto bzw. nach bestätigter Registrierung erfolgt der Aufruf des Online-Antrages ausschließlich über:

    Online-Kurzantrag auf Beihilfe

    Damit öffnet sich das Web-Formular für die Eingabe der persönlichen Daten und zum Hochladen entsprechender Belegdateien.

    Hinweis: Der Online- Kurzantrag auf Beihilfe ist ein Internet- Web-Formular, welches zwingend einen freien Zugang zum Internet benötigt. Ist dies nicht gegeben (ggf. bei dienstlichen PC), kann das Web-Formular nicht geöffnet werden.

  • Grundsätzlich nur der/die Beihilfeberechtigte selbst oder deren Bevollmächtigte. Das Benutzerkonto, über das die Anmeldung für den elektronischen Kurzantrag erfolgt, muss, da die Angaben teilweise übernommen werden, auf den Namen der/des Beihilfeberechtigten lauten. Bitte beachten sie, dass der Antrag nur in Verbindung mit der Personalnummer des/der Beihilfeberechtigten gestellt werden kann.

  • Nein. Derzeit besteht nur die Möglichkeit, auf diesem Wege einen Kurzantrag auf Beihilfe zu stellen.

  • Nein. Derzeit besteht diese Möglichkeit noch nicht.

  • Nur dann, wenn bereits mindestens ein Antrag auf Beihilfe (ausführlicher Antrag) in Papierform gestellt wurde und sich gegenüber dem ausführlichen Antrag auf Beihilfe keine Veränderungen ergeben haben und die Aufwendungen nicht im Zusammenhang mit einem Unfall stehen.

    Wenn sich Veränderungen beim Versicherungsumfang, Versicherungsart, Geburt oder Wegfall eines Kindes usw. ergeben haben, kann der elektronische Kurzantrag auf Beihilfe und damit auch der Online-Zugang nicht verwendet werden.

  • Nein. Die Online-Applikation dient nur der Beantragung von Beihilfe. Sie tragen das Risiko, wenn durch unsachgemäße Nutzung Schreiben fehlgeleitet werden bzw. verloren gehen.

  • Nein. Nach dem Tod des/der Beihilfeberechtigten sind sämtliche Kostenbelege im Original vorzulegen. Kopien wie beim elektronischen Kurzantrag auf Beihilfe sind nicht ausreichend. Eine Beihilfe wird dann nicht gewährt.

  • Sie müssen sich zuvor über den Service BundID registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag stellen. Das Benutzerkonto muss auf den Namen der/des Beihilfeberechtigten lauten, da die Angaben teilweise in den elektronischen Beihilfeantrag übernommen werden. Das bedeutet, wenn beide Ehepartner/Lebenspartner beihilfeberechtigt sind, muss für jeden ein eigenes Benutzerkonto angelegt werden.

    Bitte achten Sie darauf, die Kostenbelege vollständig und gut lesbar einzuscannen bzw. zu fotografieren. Zu einem Beleg gehören sämtliche Seiten und Anlagen. Bei Rezepten beachten Sie bitte eventuelle Angaben auf der Rückseite.

    Bevor Sie die Fotos dem Antrag beifügen, schauen Sie sie nochmal an. Ist alles gut lesbar? Sind alle Angaben auf dem Bild erfasst? Unscharfe Bilder oder weggelassene Angaben führen zur Abweisung des Belegs bei der Antragsbearbeitung.

    Bitte achten Sie auf den Timer bei Inaktivität der Antragstellung und stellen Sie den Timer ggf. vor Ablauf manuell wieder zurück.

  • Derzeit ist dies die einzige Möglichkeit. Es gibt keine App.

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