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  • Achtungszeichen

    Hinweis: In der Zeit vom 28.05.2026 bis 01.06.2026 gab es technische Probleme bei der Einrechung von Beihilfeanträgen über Thavel. Die in diesem Zeitraum eingegangen Anträge sind in eine Warteschlange eingestellt worden und sie habe eine E-Mail über die Ablehnung der Zustellung erhalten.

    Dieses Problem wurde nunmehr gelöst. Die Warteschlange wurde am 10./11.06.2026 aufgelöst und die betreffenden Beihilfeanträge an die Beihilfestelle übermittelt. Zu dieser Übermittlung sollten Sie eine Zustellbestätigung erhalten haben. Die Anträge aus dem betreffenden Zeitraum werden so behandelt, als wären sie am 28.05.2026 in der Beihilfestelle eingegangen.

    Bitte sehen Sie daher von telefonischen oder schriftlichen Nachfragen zu diesen Beihilfeanträgen ab.

Information zu den Bearbeitungszeiten

Derzeit werden die Anträge auf individuelle Beihilfe: 

- in Papierform mit dem Eingang vom 28.04.2026 bis zum 29.04.2026 und

- die Onlineanträge mit dem Eingang vom 26.04.2026 bis zum 27.04.2026 bearbeitet.

Beihilfe-Onlinebeantragung

Neues Antragssystem für elektronischen Beihilfeanträge

Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller,

wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass unser altes System durch eine neue Plattform ersetzt wurde. Hierfür wird ab sofort ThAVEL, das Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen zum Einsatz kommen. Mit der Umstellung auf die neue Plattform gestaltet sich die Antragsstellung für den Kurzantrag auf Beihilfe zukünftig nutzerfreundlicher. Darüber hinaus können nun auch der Langantrag auf Beihilfe und zum jeweiligen Antrag auch die Anlage Pflege eingereicht werden. Die neue Plattform ist zudem auch für mobile Endgeräte optimiert.

Vorteile:

  • Beantragung rund um die Uhr am PC möglich

  • Bestätigung des Antragseinganges durch Bereitstellung einer Quittungsdatei

  • keine Postversandzeiten

Voraussetzung:

  • Einmalige Registrierung bei BundID für die online-Beantragung

über BundID

Zusätzlich haben wir nachfolgend einige Hinweise zusammengefasst, um Ihnen die Orientierung in der neuen Plattform zu erleichern.

Sie können über folgende Links Ihre Beihilfeanträge stellen:

Beihilfe-Kurzantrag

Beihilfe-Langantrag

Technische Probleme

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Service Center des TLRZ (das Service Center ist NICHT für die Beantwortungen von beihilferechtlichen Fragen zuständig):

Service Center

Für fachliche Fragen wenden Sie sich an die Poststelle der Beihilfestelle. Hierzu können Sie eine E-Mail an richten: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de 

FAQ zur Beihilfe-Online

  • Die elektronische Anträge auf Beihilfe können nur über die Internetseite der Beihilfestelle aufgerufen werden. Zuerst müssen Sie jedoch einmalig ein Benutzerkonto beim Service BundID anlegen.

    zu BundID

    Die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite.

    Hinweis: Die elektronischen Anträge auf Beihilfe sind ein Internet- Web-Formular, welche zwingend einen freien Zugang zum Internet benötigen. Ist dies nicht gegeben (ggf. bei dienstlichen PC), kann das Web-Formular nicht geöffnet werden.

  • Grundsätzlich nur der/die Beihilfeberechtigte selbst oder deren Bevollmächtigte. Das Benutzerkonto, über das die Anmeldung für den elektronischen Kurzantrag erfolgt, muss, da die Angaben teilweise übernommen werden, auf den Namen der/des Beihilfeberechtigten lauten. Bitte beachten sie, dass der Antrag nur in Verbindung mit der Personalnummer des/der Beihilfeberechtigten gestellt werden kann.

  • Nein. Die Online-Applikation dient nur der Beantragung von Beihilfe. Sie tragen das Risiko, wenn durch unsachgemäße Nutzung Schreiben fehlgeleitet werden bzw. verloren gehen.

  • Sie müssen sich zuvor über den Service BundID registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag stellen. Das Benutzerkonto muss auf den Namen der/des Beihilfeberechtigten lauten, da die Angaben teilweise in den elektronischen Beihilfeantrag übernommen werden. Das bedeutet, wenn beide Ehepartner/Lebenspartner beihilfeberechtigt sind, muss für jeden ein eigenes Benutzerkonto angelegt werden.

    Bitte achten Sie darauf, die Kostenbelege vollständig und gut lesbar einzuscannen bzw. zu fotografieren. Zu einem Beleg gehören sämtliche Seiten und Anlagen. Bei Rezepten beachten Sie bitte eventuelle Angaben auf der Rückseite.

    Bevor Sie die Fotos dem Antrag beifügen, schauen Sie sie nochmal an. Ist alles gut lesbar? Sind alle Angaben auf dem Bild erfasst? Unscharfe Bilder oder weggelassene Angaben führen zur Abweisung des Belegs bei der Antragsbearbeitung.

     

  • Derzeit ist dies die einzige Möglichkeit. Es gibt keine App.

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