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Beihilfe-Onlinebeantragung

Neues Antragssystem für elektronischen Beihilfeanträge

Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller,

wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass unser altes System durch eine neue Plattform ersetzt wurde. Hierfür wird ab sofort ThAVEL, das Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen zum Einsatz kommen. Mit der Umstellung auf die neue Plattform gestaltet sich die Antragsstellung für den Kurzantrag auf Beihilfe zukünftig nutzerfreundlicher. Darüber hinaus können nun auch der Langantrag auf Beihilfe und zum jeweiligen Antrag auch die Anlage Pflege eingereicht werden. Die neue Plattform ist zudem auch für mobile Endgeräte optimiert.

Sie können über folgende Links Ihre Beihilfeanträge stellen:

Beihilfe-Kurzantrag

Beihilfe-Langantrag

Vorteile:

  • Beantragung rund um die Uhr am PC möglich

  • Bestätigung des Antragseinganges durch Bereitstellung einer Quittungsdatei

  • keine Postversandzeiten

Voraussetzung:

  • Einmalige Registrierungn bei BundID für die online-Beantragung

über BundID

Technische Probleme

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Service Center des TLRZ (das Service Center ist NICHT für die Beantwortungen von beihilferechtlichen Fragen zuständig):

Service Center

Für fachliche Fragen wenden Sie sich an die Poststelle der Beihilfestelle. Hierzu können Sie eine E-Mail an richten: poststelle-beihilfe@tlf.thueringen.de 

Zusätzlich haben wir nachfolgend einige Hinweise zusammengefasst, um Ihnen die Orientierung in der neuen Plattform zu erleichern.

FAQ zur Beihilfe-Online

  • Die elektronische Anträge auf Beihilfe können nur über die Internetseite der Beihilfestelle aufgerufen werden. Zuerst müssen Sie jedoch einmalig ein Benutzerkonto beim Service BundID anlegen.

    zu BundID

    Die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite.

    Hinweis: Die elektronischen Anträge auf Beihilfe sind ein Internet- Web-Formular, welche zwingend einen freien Zugang zum Internet benötigen. Ist dies nicht gegeben (ggf. bei dienstlichen PC), kann das Web-Formular nicht geöffnet werden.

  • Grundsätzlich nur der/die Beihilfeberechtigte selbst oder deren Bevollmächtigte. Das Benutzerkonto, über das die Anmeldung für den elektronischen Kurzantrag erfolgt, muss, da die Angaben teilweise übernommen werden, auf den Namen der/des Beihilfeberechtigten lauten. Bitte beachten sie, dass der Antrag nur in Verbindung mit der Personalnummer des/der Beihilfeberechtigten gestellt werden kann.

  • Nein. Die Online-Applikation dient nur der Beantragung von Beihilfe. Sie tragen das Risiko, wenn durch unsachgemäße Nutzung Schreiben fehlgeleitet werden bzw. verloren gehen.

  • Sie müssen sich zuvor über den Service BundID registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie den Antrag stellen. Das Benutzerkonto muss auf den Namen der/des Beihilfeberechtigten lauten, da die Angaben teilweise in den elektronischen Beihilfeantrag übernommen werden. Das bedeutet, wenn beide Ehepartner/Lebenspartner beihilfeberechtigt sind, muss für jeden ein eigenes Benutzerkonto angelegt werden.

    Bitte achten Sie darauf, die Kostenbelege vollständig und gut lesbar einzuscannen bzw. zu fotografieren. Zu einem Beleg gehören sämtliche Seiten und Anlagen. Bei Rezepten beachten Sie bitte eventuelle Angaben auf der Rückseite.

    Bevor Sie die Fotos dem Antrag beifügen, schauen Sie sie nochmal an. Ist alles gut lesbar? Sind alle Angaben auf dem Bild erfasst? Unscharfe Bilder oder weggelassene Angaben führen zur Abweisung des Belegs bei der Antragsbearbeitung.

     

  • Derzeit ist dies die einzige Möglichkeit. Es gibt keine App.

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