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Informationen zur pauschalen Beihilfe

Rechtsgrundlage

§ 72 Abs 6 ThürBG

Allgemeine Infos zur pauschalen Beihilfe

Für Landesbedienstete ist eine weitere Form der Beihilfe möglich. Dabei handelt es sich um die pauschale Beihilfe. Diese Form der Beihilfe kann alternativ zur „individuellen“ Beihilfe, die jeweils zu den tatsächlich anfallenden Aufwendungen gewährt wird, von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenvollversicherung (100 Prozent) versicherten beihilfeberechtigten Personen gewählt werden. Diese Entscheidung ist vor allem zu Beginn des Beamtenverhältnisses von Bedeutung.

Weitere Informationen zur pauschalen Beihilfe können Sie dem nachfolgend eingestellten Hinweisen entnehmen. Wollen Sie die pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen, müssen Sie bei der Beihilfestelle einen Antrag stellen. Das zu verwendende Antragsformular „Antrag auf pauschale Beihilfe (mit Merkblatt)“ ist unter dem Abschnitt „Formulare“ und dem dort eingefügten Link „Formulare in Beihilfeangelegenheiten“ eingestellt.

Merkblatt

FAQ zur pauschalen Beihilfe

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